Ticketinfos

Tarife für Besucher mit Behinderung

Rollstuhlfahrer sowie Besucher mit Behinderung mit gültigem Behindertenausweis
und einem Behinderungsgrad von 100 % haben freien Eintritt.

 

Bei einem Behinderungsgrad unter 100 % gilt bei der Tageskarte der VVK-Preis.

 

Bei Vorlage eines Ausweises mit dem Eindruck „B“ (Begleitperson erforderlich)
haben sowohl der Ausweisinhaber, als auch die Begleitperson freien Eintritt.

 

Bei freiem Eintritt genügt das Vorzeigen des Behindertenausweises am Eingang.
Ein Ticket wird nicht benötigt.

WICHTIG:

 

Der freie Eintritt gilt nur für den „regulären“ Eintritt.

Sitzplätze bei den Flammenden Sternen sind davon ausgeschlossen und müssen normal bezahlt werden.